Abrechnungsmöglichkeiten

 

Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe:

Hierbei muss im eigenen Versicherungstarif die Übernahme von Psychotherapie enthalten sein, häufig ist ein Eigenanteil (Selbstbehalt) definiert. Bei manchen PKVen ist auch die Stundenanzahl pro Jahr begrenzt. Das Antragsverfahren kann also sehr unterschiedlich sein; aufgrund der unterschiedlichen Konditionen ist eine vorherige Nachfrage bei der eigenen PKV sinnvoll.

Durch die Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP) ist die Honorarhöhe geregelt.

 

SelbstzahlerInnen:

Im Falle von SelbstzahlerInnen entfällt das Antragsprozedere über die jeweilige Krankenkasse. Auch hierbei richten sich die Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Durch Vorlage der Krankenkassenkarte kann über die Kassenärztliche Vereinigung direkt abgerecht werden, so dass die Versicherten bzw. ihre Sorgenberechtigten lediglich einmal pro Quartal die Versicherungskarte des Patienten / der Patientin vorlegen müssen.